Lohn- und Gehaltspfändung

23.08.2018

Lohn- und Gehaltspfändung

Sie erhalten in diesem Seminar alle wichtigen Informationen zur Lohn- und Gehaltspfändung.

Machen Sie sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut, um das Haftungsrisiko Ihres Unternehmens richtig einzuschätzen. Nach dem Seminar sind Sie gerüstet, um Pfändungen korrekt, schnell und im Sinne Ihres Arbeitsgebers zu bearbeiten.

 

Die Themen dieser Veranstaltung sind u.a.:

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick:
    Zwangsvollstreckung und unterschiedliche Zwangsvollstreckungsarten
  • Wie Sie die Wirksamkeit eines Pfändungsbeschlusses prüfen
  • So sind Sie gewappnet: wie Sie auf die Vorpfändung nach § 845 ZPO und Überweisungsbeschluss reagieren
  • Auswirkungen der Drittschuldnererklärung
  • Arbeitseinkommen pfänden: Gewinnen Sie Sicherheit im komplexen Prozess
  • Alles Wissenswerte zu §§ 850 c ZPO, 850 d ZPO und 850 f – k ZPO
  • Zusätzliche Pfändungsmaßnahmen, die Sie kennen sollten
  • Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Pfändung zum Kündigungsgrund wird
  • Wie der Kostenersatz durch Drittschuldner funktioniert
  • Auswirkungen des Insolvenzrechts auf die Lohn- und Gehaltspfändung

Informationen

Zielgruppe:
Personalreferenten/innen, Fachkräfte aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Termin:
23.08.2018, 09.00 - 17.00 Uhr

Ort:
Ringhotel Paulsen, Meyerstraße 22,
27404 Zeven

Referent:
Reinhard Elvers, ehemaliger Richter am Finanzgericht Hannover

Gebühr:
390,- € (ink. Mittagsverpflegung,
Kalt-und Warmgetränke)
345,- € (für Mitgliedsunternehmen des AGV Stade,
des URV und des UVC)
Stornogebühren:
8 – 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%,
innerhalb von 7 Tagen vor
Veranstaltungsbeginn 100%

Ansprechpartner:
Detlef Otto 
Telefon: 0511 9616716
Fax: 0511 9616720
E-Mail: detlef.otto@bnw.de

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