BEM-Gespräche

25.04.2018

BEM-Gespräche

Wie Sie die Kommunikation mit Mitarbeitern vertrauensvoll und zielführend gestalten

In der Praxis fällt vielen Betrieben die Umsetzung des BEM schwer, insbesondere die (rechtssichere) Gesprächsführung mit langzeiterkrankten Mitarbeitern/innen. In diesem Seminar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele eines BEM.

 

Die Themen dieser Veranstaltung sind u.a.:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen des BEM
  • Kreis der Akteure
  • Das BEM im Spannungsverhältnis zum Datenschutz und Betriebsverfassungsrecht
  • Von der Theorie in die Praxis: Verschiedene Instrumente und ihre Anwendung
  • „Vorbereitung ist alles“! Vom Auftakt bis zum Gesprächsabschluss
  • Vereinbaren Sie Ziele und Maßnahmen – und kontrollieren Sie diese!
  • So bauen Sie ein Vertrauensverhältnis durch wertschätzende Kommunikation auf
  • Wie Sie die Bedürfnisse erkrankter bzw. gesundeter Mitarbeiter/innen erkennen
  • „Klare Kante“: Kommunizieren Sie Notwendigkeiten und Grenzen
  • Interpretation eigener Beobachtungen während des Gesprächs

Informationen

Zielgruppe:
Personalleitungen, Personalreferenten/-innen, alle Beteiligten des Betrieblichen
Eingliederungsmanagements, die BEM-Gespräche führen

Termin:
25.04.2018, 09.00 - 17.00 Uhr

Ort:
Ringhotel Paulsen, Meyerstraße 22,
27404 Zeven

Referenten:
Syndikusrechtsanwalt des UVC und Bernd Niemann, BNW

Gebühr:
390,- € (ink. Mittagsverpflegung,
Kalt-und Warmgetränke)
345,- € (für Mitgliedsunternehmen des AGV Stade,
des URV und des UVC)
Stornogebühren:
8 – 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%,
innerhalb von 7 Tagen vor
Veranstaltungsbeginn 100%

Ansprechpartner:
Detlef Otto 
Telefon: 0511 9616716
Fax: 0511 9616720
E-Mail: detlef.otto@bnw.de

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