Pfändungsfreigrenzen 2017

Am 7. April 2017 wurden die neuen Pfändungsfreigrenzen für 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Diese erhalten Sie anliegend. Damit gelten ab dem 1. Juli 2017 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht werden die geschützten Beträge nach § 850c ZPO, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen.

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli 2017 eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrages für das Existenzminimum angepasst. Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli 2015 erhöht worden.

Zurück