Verstärkte Kontrollen des Arbeitszeitgesetzes

In Zukunft ist vermehrt damit zu rechnen, dass die Niedersächsischen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Kontrollen durchführen, ob die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes eingehalten wer-en. Betroffen sind insbesondere das Baugewerbe und die Fleischindustrie. Hintergrund ist, dass es in einigen Branchen immer wieder zu Arbeitszeitüberschreitungen und Ruhezeitverkürzungen kommt.

Dem will Niedersachsens Sozialministerin nun entgegenwirken: ,,Eine Beschränkung der täglichen Stundenzahl im Büro oder im Betrieb dient vor allem dem Schutz und der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer". Die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen sei daher auch im Interesse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Denn „erholte und gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weisen geringere Fehlzeiten auf und sind motiviert bei der Arbeit."

Im Arbeitszeitgesetz sind unter anderem die Höchstarbeitszeit und die Dauer der Ruhezeiten geregelt. Eine Verringerung der Verstöße will die Sozialministerin in den letzten Jahren nicht erkannt haben. Daher hat die Staatliche Gewerbeaufsicht dieses Thema in Niedersachsen zum Schwerpunkt gewählt. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz ist mit hohen Geldbußen zu rechnen.

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