Mindestlohn ab 1. Januar 2017

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht eine Anpassung des Mindestlohngesetzes alle zwei Jahre, erstmals zum 30. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Januar 2017, vor. Die hierfür eingesetzte Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 28. Juni 2016 beschlossen, den Mindestlohn mit Wirkung ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto/Zeitstunde festzusetzen.

Die Entscheidung der Mindestlohnkommission beruht auf dem Tarifindex des Statistischen Bundesamtes, der die Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland wiedergibt, sogenannte nachholende Anpassung. Die Anhebung des Mindestlohnes beträgt per 1. Januar 2017 4 %. Inhalt des Anpassungsprozesses ist auch der Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes, dessen Umsetzung erst nach dem 30. Juni 2016 erfolgt. Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht vor, bei der nächsten Anpassungsentscheidung im Jahre 2018 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf diesen Tarifabschluss nicht abzustellen, um zu verhindern, die Tarifsteigerung doppelt in die Anpassungsentscheidung einfließen zu lassen. Basis der nächsten Anpassungsentscheidung wird daher ein Stundenlohn von 8, 77 Euro brutto sein.

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