Ist eine Kündigung per WhatsApp möglich?

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 623 BGB).

Eine per WhatsApp übermittelte Kündigungserklärung genügt dem Schriftformerfordernis des § 126  BGB nicht. Dies gilt im Übrigen auch für den Fall der Übermittlung per Telefax!

Sofern die Schriftform für eine Erklärung unter Abwesenden vorgesehen ist, wird die Erklärung erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem anderen Teil in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zugeht.

 

Das eigenhändig unterschriebene Kündigungsschreiben ist dem Arbeitnehmer im Original – nicht in Kopie – auszuhändigen, bzw. zugänglich zu machen!

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