Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Beschäftigten­zahl - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz und die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement ist.

In der Vergangenheit hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das Expertenwissen zur Gefährdungsbeurteilung in der Publikation „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung" inklusive klassischem PDF-Download zur Verfügung gestellt. Da sich die Rahmenbedingungen der Gefährdungsbeurteilung aber kontinuierlich ändern, hat die BAuA ihr Internetangebot aktualisiert: Das neue Format „Gefährdungsbeurteilung: Handbuch - Gefährdungsfaktoren" ersetzt die alte Publikation und sorgt für mehr Komfort und Aktualität. Das neue Angebot ermöglicht sowohl den Download der kompletten Inhalte als auch einzelner Gefährdungsfaktoren oder deren Unterthemen. Die Informationen zu den einzelnen Gefährdungsfaktoren werden laufend aktualisiert. Unter folgendem Internetlink kann das Angebot abgerufen werden:

https://www.baua.de/D Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/E/Themen/Arbeitsgestaltung-im-functions/BereichsPublikationssuche Formular.html?nn=8703478

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