BDA Handreichung zum Geschäftsgeheimnisschutzgesetz

Das im Frühjahr 2019 in Kraft getretene Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) regelt die Rechtsfolgen der Erlangung, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen zwischen Privaten. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind bei diesem Gesetz vor allem die Begriffsdefinition eines Geschäftsgeheimnisses sowie die Regelung zum Whistleblowing relevant. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat eine Handreichung veröffentlicht, die wir als Anlage mit überreichen.

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