Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Bundeskabinett setzt eine Forderung des Bundesverfassungsgerichtes um und beschließt eine Änderung des Geburtenregisters. Künftig soll der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption „divers“ erfolgen. Es wird empfohlen, diesen Gesichtspunkt bei der Formulierung von Stellenaus-schreibungen und Annoncen bereits umzusetzen und bei der Ausschreibung den Zusatz („M/W/D“) zu verwenden.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände hat eine Rechtsprechungsübersicht zu möglichen Fällen der Altersdiskriminierung entwickelt. Diese Rechtsprechungsübersicht finden sie hier als Download.

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