Leitfaden der europäischen Kommission zur DS-GVO

Die Europäische Kommission hat am 24. Januar 2018 Leitlinien zur ab dem 25. Mai geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) veröffentlicht. Die Leitlinien sollen die reibungslose Anwendung der neuen Datenschutz-Bestimmungen in der gesamten EU erleichtern. Sie umfassen die wichtigsten Ziele der DS-GVO sowie einen Überblick über die bereits geleisteten Vorarbeiten und die aus Sicht der EU-Kommission noch erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten. Ergänzend stellt die Kommission ein Online-Tool für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) in allen Sprachen der Mitgliedsstaaten zur Erleichterung der richtigen Nutzung und Einhaltung der DS-GVO ins Netz. Die Kommission kündigt in den Leitlinien ihre Unterstützung der Mitgliedsstaaten bei der Vorbereitung und Anwendung der DS-GVO an. Insbesondere werde sie praktische Orientierungshilfen sowie Finanzierungshilfen zur Verfügung stellen. Die Anwendung der DS-GVO in den Mitgliedsstaaten werde sie beobachten. Bis Mai 2020 muss die Kommission einen Bericht zur Bewertung und Überprüfung der DS-GVO vorlegen. Der englischsprachige Leitfaden ist angefügt.

Das Online-Tool wird Ihnen unter folgenden Link zur Verfügung gestellt:
http://ec.europa.eu/justice/smedataprotect/index_de.htm.

Bewertung der BDA: Die Kommission betont die Bedeutung von Daten für die Wirtschaft. In diesem Zusammenhang macht die Kommission klar, dass die laufenden Arbeiten in den Mitgliedsstaaten zur Anwendung und Auslegung der Datenschutzbestimmungen intensiviert und vereinheitlicht werden müssen. Die Verfügbarkeit des Online Tools in allen Sprachen der Mitgliedsstaaten fördert die einheitliche Anwendung der Datenschutzbestimmungen.

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