Arbeitsmedizinische Regel

Auslandsaufenthalte von Arbeitnehmern können mit Infektionsgefährdungen verbunden sein. Im gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 29 wurde jetzt die arbeitsmedizinische Regel (AMR) 6.6 „Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV veröffentlicht.



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